Vorher-Nacher Galerie
§ 11, ABS. 1 NR. 5B HWG / VORHER-/NACHHER-BILDER
Laut § 11, Abs. 1 Nr. 5b HWG (Heilmittelwerbegesetz) dürfen seit dem 01.04.2006 Vorher-/Nachher-Bilder zu Werbezwecken nicht mehr gezeigt werden. Damit soll der Eindruck vermieden werden, dass ein Operationserfolg mit Sicherheit erwartet werden kann.
Aus diesem Grund machen wir unsere Vorher-/Nachher-Bilder nur unseren Patienten zugänglich, die sich bereits eingehend informiert und/oder sich ausführlich haben fachärztlich beraten lassen, die zu einem operativen Eingriff entschlossen sind, und die sich nunmehr lediglich an Hand der bildlich dargestellten Operationsergebnisse von der operativen Fähigkeit des Operateurs überzeugen wollen.
Bei einer solchen persönlichen Beratung werden in jedem Fall auch Beispiele von misslungenen Operationen und Komplikationen demonstriert werden.